Agentur für Markenberatung und Design
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Infos

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Blum GmbH, Hamburg
(nachfolgend „Blum Design“ genannt)

Stand November 2020


1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Angebote und Leistungen erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend einheitlich Auftraggeber*in genannt).

1.3 Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des/der Auftraggeber*in erkennt Blum Design nur bei ausdrücklicher schriftlicher (E-Mail genügt) Zustimmung an.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote der Blum Design sind – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – stets für die Dauer von 28 Tagen ab Zugang beim Auftraggeber bindend. Davon unberührt bleibt unsere Möglichkeit, unser Angebot bis zum Eingang einer unserem Angebot inhaltsgleichen schriftlichen Annahmeerklärung des/der Auftraggeber*in zu widerrufen.

2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch den/die Auftraggeber*in zustande.

3. Leistungsumfang, Teilleistungen, vorzeitige Kündigung

3.1 Der Umfang des Leistungsgegenstandes sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

3.2 sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, umfasst der Leistungsgegenstand die Herausgabe der Arbeitsergebnisse, nicht jedoch die Herausgabe der zugrundeliegenden offenen Dateien.

3.3. Die von Blum Design geschuldeten Leistungen gelten als vereinbarungsgemäß erbracht unabhängig davon, ob sie eintragungs-oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz), es sei denn die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3.4 Blum Design ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die von dem/der Auftraggeber*in vor- oder freigegebenen Sachaussagen über seine/ihre Produkte und Leistungen zutreffend sind.

3.5 Die Beauftragung von Teilleistungen erfolgt, unabhängig davon, ob diese Teilleistungen in dem Angebot einzeln aufgeführt und berechnet sind, ausschließlich auf Basis einer gesonderten Absprache.

3.6 Kündigt der/die Auftraggeber*in den Auftrag, bevor Blum Design die geschuldete Leistung (vollumfänglich) erbracht hat, richtet sich die zu leistende Vergütung nach §§ 648, 648 a BGB bzw. sofern die Leistung von Blum Design eine Dienstleistung darstellt, nach § 628 BGB.

4. Nicht vom Angebot umfasste Leistungen – zusätzliche Vergütung/Kosten Dritter

Sofern das Angebot diese nicht ausdrücklich beinhaltet, sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen nicht vom Leistungsumfang umfasst und entsprechend gesondert zu vergüten sowie ggf. anfallende Gebühren/Kosten Dritter zu erstatten:

a) Die Überlassung der offenen Dateien der Arbeitsergebnisse ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Diese Dateien werden nur auf Basis einer gesonderten Vereinbarung und grds. nur gegen gesonderte angemessene Vergütung an den/die Auftraggeber*in herausgegeben.
b) Mehraufwand, den Blum Design insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des/der Auftraggeber*in zu erbringen hat oder der sich daraus ergibt, dass der/die Auftraggeber*in Blum Design unrichtige, nachträglich berichtigte oder lückenhafte Angaben gemacht hat, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den im Angebot vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise zu den branchenüblichen Vergütungen berechnet.
c) Auslagen und Reisekosten (s.u. Ziffer 7.) sind gesondert zu vergüten.

5. Besondere Regelungen für Beratungsleistungen und Konzeption

5.1 Wird Blum Design mit der Entwicklung einer Konzeption beauftragt, setzt Blum Design dem/der Auftraggeber*in – vorbehaltlich gesonderter Absprache – eine Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe und Erläuterung der Konzeption, in der diese/r über die Verwendung der Konzeption entscheidet.

5.2 Entscheidet sich der/die Auftraggeber*in für eine Verwendung der Konzeption, darf Blum Design die Konzeption keinem dritten Unternehmen anbieten.

5.3 Entscheidet sich der/die Auftraggeber*in gegen eine Verwendung oder gibt der/die Auftraggeber*in Blum Design binnen der oben genannten (4.1.) Frist die angeforderte Erklärung nicht ab, gilt dies als Ablehnung der Konzeption. Blum Design ist in diesem Fall berechtigt, die erstellte Konzeption anderweitig zu verwenden. Der/Die Auftraggeber*in ist in diesem Fall verpflichtet, die Konzeption Dritten gegenüber geheim zu halten und die Konzeption oder wesentliche Elemente daraus auch später nicht zu verwenden.
Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet ihre/seine Mitarbeiter*innen im arbeitsrechtlich zulässigen Rahmen entsprechend der Geheimhaltungsvereinbarung zu verpflichten.

5.4 Die vorstehend unter 5.3 genannten Folgen der Ablehnung der Konzeption gelten nur, sofern Blum Design den/die Auftraggeber*in spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung auf diese Folgen hingewiesen hat. Blum Design kann die Geheimhaltung nicht verlangen, wenn der/die Auftraggeber*in das Konzept im Wesentlichen schon selbst entwickelt hatte oder ihm/ihr die Konzeption bereits bekannt war. Der/Die Auftraggeber*in kann sich hierauf nur berufen, wenn sie/er diese unmittelbar (spätestens binnen 14 Kalendertagen) nach Offenbarung der Konzeption Blum Design schriftlich (E-Mail genügt) mitgeteilt hat.

6. Änderungswünsche

6.1 Der/Die Auftraggeber*in kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme Änderungen und Ergänzungen der Vertragsleistungen vorschlagen (nachfolgend „Change Request“). Als Change Request gelten:
Beschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen einer in dem Einzelauftrag spezifizierten Vertragsleistung und/oder Erbringung einer nicht in dem Einzelauftrag enthaltenen Vertragsleistung.

6.2 Der Change Request muss in Schriftform (E-Mail genügt) erfolgen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich einvernehmlich auf diese Form verzichtet haben. Der Change Request hat eine Beschreibung der gewünschten Änderungen und ggf. Erwartungen des/der Auftraggeber*in, die Blum Design berücksichtigen soll, zu enthalten.

6.3 Blum Design prüft innerhalb von fünf (5) Werktagen, ob der Change Request für Blum Design technisch umsetzbar und zumutbar ist und erstellt ggf. ein Nachtragsangebot, aus dem sich die ggf. aufgrund der Umsetzung des Change Requests erforderlichen Änderungen des Einzelauftrags (inkl. Kosten, Auswirkungen auf Mitwirkungspflichten des/der Auftraggeber*in und Verschiebungen der Liefertermine) ergeben (nachfolgend „Nachtragsangebot“). Ist der Change Request für Blum Design nicht technisch durchführbar oder unzumutbar, wird Blum Design dies dem/der Auftraggeber*in unverzüglich mitteilen.

6.4 Der/Die Auftraggeber*in hat binnen fünf Werktagen ab Zugang des Nachtragsangebots Blum Design mitzuteilen, ob er/sie das Nachtragsangebot annimmt. Andernfalls bzw. bis zur Annahme des Nachtragsangebots werden die Parteien den Auftrag unverändert fortsetzen. Letzteres gilt auch dann, wenn Blum Design den Change Request nicht durchführen kann bzw. dieses nicht zumutbar ist (s.o.).

6.5 Für die Unterstützung bei der Erstellung eines Change Requests, für die Prüfung des Change Requests und die Erstellung des Nachtragsangebotes kann Blum Design eine gesonderte Vergütung verlangen, soweit die Unterstützung und Prüfung für den jeweiligen Change Request einen Umfang von einer Stunde übersteigt. Verzögerungen, die sich aufgrund der Ausarbeitung des Nachtragsangebotes bei der Leistungserbringung ergeben, gehen nicht zu Lasten von Blum Design. Die vereinbarten Liefertermine verschieben sich entsprechend. Sofern die Parteien ein Ruhen der Leistungserbringung bis zur Einigung über das Nachtragsangebot vereinbaren, verschieben sich die festgelegten Liefertermine ebenfalls entsprechend.

7. Auslagen, Reisekosten, Kosten und Mehraufwandsvergütung bei Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit

7.1 Auslagen (z.B. für Proofing durch externe Dienstleister/Druckerei, Farbkopien, Scans, Satz, Retuschen, Druck, Reproduktionen, spezielle Materialien, Fotos, Abzüge, Farbproben, Muster, Kurierkosten) sind von dem/der Auftraggeber*in nach Aufwand gesondert zu vergüten.

7.2 Für Leistungen, die vereinbarungsgemäß außerhalb des Stadtgebietes Hamburg erfolgen, stellt Blum Design – vorbehaltlich gesonderter Absprache – die im Zusammenhang mit der Projektdurchführung anfallenden Reisekosten sowie ggf. Übernachtungskosten und Spesen separat in Rechnung. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus und Flugzeug in der 2. bzw. Economy-Klasse) und Übernachtungskosten werden hierbei nach den tatsächlich angefallenen Kosten, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen steuerlich absetzbaren Höchstsätzen berechnet.

7.3 Kosten und Gebühren die im Rahmen der Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werkleistung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Urheberrecht) durch die Inanspruchnahme Dritter (Rechtsanwält*innen, Behörden u. a.), anfallen sind nach Aufwand zu erstatten. Der Blum Design hierfür entstehende Mehraufwand ist gemäß den im Angebot vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise zu den branchenüblichen Entgelten zu vergüten.

8. Preise, Abrechnungsmodalitäten, Verzug

8.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Die Abrechnungsmodalitäten (Abrechnung nach Projektphase, Zeitaufwand oder ähnlich, Abschlagzahlungen) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Kann eine Projektphase aufgrund einer von dem/der Auftraggeber*in zu vertretenden Verzögerung nicht beendet werden, ist Blum Design berechtigt, die Zahlung der für diese Projektphase vereinbarten Vergütung unabhängig von der Beendigung der jeweiligen Projektphase binnen einer von Blum Design zu setzenden Frist (mindestens 5 Werktage) zu verlangen. Sofern die Vertragsparteien für Leistungen die Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart haben, erfolgt die Abrechnung grundsätzlich monatlich.

8.3. Kommt der/die Auftraggeber*in mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann Blum Design vorbehaltlich aller weiteren gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche die von ihr vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen davon abhängig machen, dass die/der Auftraggeber*in Vorauskasse oder jedenfalls einer Sicherheitsleistung leistet.

9. Mitwirkungs- und sonstige Pflichten und/oder Rechte

9.1 Der/Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Blum Design die für die Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen zu erteilen. Die Informationen sind wesentliche Grundlage für die Beratungs- und Planungsleistungen von Blum Design. Die Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen geht allein zu Lasten des/der Auftraggeber*in.

9.2 Kommt die/der Auftraggeber*in seiner Informationspflicht trotz Aufforderung unter Fristsetzung durch Blum Design nicht nach, so ist Blum Design berechtigt, ihre Leistung auf Grundlage der bereits vorliegenden Informationen zu erbringen oder den Vertrag kündigen. Der/Die Auftraggeber*in hat Blum Design in diesem Fall sämtliche Aufwendungen, die Blum Design im Rahmen des Vertragsverhältnisses gemacht hat und die infolge der Pflichtverletzung des/der Auftraggeber*in vergeblich waren, zu ersetzen.
Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung oder aus § 642 BGB bleibt unberührt.

9.3 Blum Design legt dem/der Auftraggeberin alle Entwürfe vor der Veröffentlichung, dem Druck oder der sonstigen Weiterverarbeitung zwecks Prüfung vor. Die Druckfreigabe erfolgt schriftlich (E-Mail genügt) durch das Imprimatur (Druckgenehmigung) des/der Auftraggeber*in entweder als Vermerk auf dem Korrekturbogen nach dem Korrekturlesen der Druckfahnen, als Bestätigung eines Druckbogens aus der Andruckphase (nach dem Einrichten der Druckmaschine), durch die Freigabe des Probedrucks oder eines digitalen Pdf. Durch die Erteilung der Freigabe wird die Vorlage für den weiteren Druck bzw. die weitere Verwendung verbindlich. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des/der Auftraggeber*in.

9.4 Sofern der/die Auftraggeber*in Blum Design Druckvorlagen und/oder Dateien zur Verfügung gestellt hat, werden diese nur auf besondere Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Auftrags an den Auftraggeber zurückgesandt. Fordert der/die Auftraggeber*in Blum Design nicht zur Rückgabe auf, so werden die Unterlagen/Dateien binnen weiterer sechs Monate vernichtet/gelöscht.

9.5 Blum Design darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Zur Benennung der Dritten ist Blum Design nicht verpflichtet.

10. Abnahme / Nacherfüllung / Gefahrübergang

10.1 Sobald Blum Design dem/der Auftraggeber*in schriftlich (E-Mail genügt) gegenüber erklärt hat, dass die vertraglich geschuldeten (Teil)Leistungen fertiggestellt sind, hat der/die Auftraggeber*in binnen einer Frist von 2 Wochen das Werk abzunehmen oder aber die von ihm/ihr gerügten Mängel darzulegen. Sofern abgrenzbare Teilleistungen vorliegen, kann hinsichtlich solcher Leistungen auch eine Teilabnahme verlangt werden.

10.2 Äußert sich der/die Auftraggeber*in nicht binnen der vorgenannten Frist, gilt die Leistung als abgenommen. Eine Abnahme liegt auch dann, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung des/der Auftraggeber*in bedarf, vor, wenn der/die Auftraggeber*in die von Blum Design erbrachten Leistungen/Arbeitsergebnisse tatsächlich nutzt oder sich sonst aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, dass der/die Auftraggeber*in die Leistung als ordnungsgemäß erbracht ansieht.

10.3 Entsprechen die Leistungen / Teilleistungen nicht den vertraglichen Vorgaben, so wird der/die Auftraggeber*in Blum Design die Kritikpunkte unverzüglich in Schriftform (E-Mail genügt) mitteilen. Berechtigte Kritikpunkte wird Blum Design innerhalb einer angemessenen Nachfrist von wenigstens 14 Tagen nachbessern. Die Abnahme kann nicht wegen nur unwesentlicher Mängel verweigert werden.

10.4 Sofern die Erstellung einer Website (auch) Leistungsgegenstand ist, geht die Gefahr des Datenverlustes mit Abnahme der Webseite auf dem Server des/der Auftraggeber*in auf diese/n über. Zur Sicherheit dafür verpflichtet sich der/die Auftraggeber*in nach Abnahme des Projektes, sämtliche Blum Design bekannten Zugangsdaten abzuändern, so dass Blum Design ein weiterer Zugriff auf die Dateien, Server und externen Oberflächen wie z.B. Hosting, FTP, Backend, etc. nicht mehr möglich ist. Sofern ein Zugriff von Blum Design auch nach Überlassung, z.B. im Rahmen einer weiteren Betreuung oder der Nacherfüllung, vereinbart und/oder notwendig ist, werden die Parteien gesondert eine Regelung hierzu treffen. Es geht zu Lasten des/der Auftraggeber*in, wenn diese Blum Design den Zugriff nicht ermöglicht und Blum Design aus diesem Grund ihr obliegende Pflichten nicht erfüllen kann.

11. Urheberrecht – Nutzungsrechte (auch Dritter) – Eigentumsübertragung

11.1 Nutzungsrechte für Entwürfe, welche der/die Auftraggeber*in abgelehnt hat, bleiben bei der Blum Design. Dies gilt auch und gerade für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

11.2 Blum Design ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.

11.3 Blum ist berechtigt, zum Zwecke der Eigenwerbung zeitlich unbeschränkt den/die Auftraggeber*in auf ihrer Website (www.blum-design.net) oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber*in zu nennen. Blum Design ist insofern auch berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken Dritten gegenüber wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen oder sonst zum Zwecke der direkten oder indirekten Eigenwerbung zu verwenden, es sei denn der/die Auftraggeber*in hat dieses ausdrücklich untersagt.

11.4 Blum Design ist berechtigt, an geeigneter Stelle in den Arbeitsergebnissen auf die Urheberschaft (eigene oder Dritter) hinzuweisen. Die/der Auftraggeber*in darf solche Urheberrechtsvermerke nicht ohne Zustimmung von Blum Design löschen oder verändern. Blum Design kann auch die Aufnahme eines Hinweises verlangen, woraus hervorgeht, dass Blum Design für die Konzeption, das Design und die technische Umsetzung, nicht aber für die sachliche Richtigkeit der Inhalte verantwortlich ist.

11.5 Blum Design räumt dem/der Auftraggeber*in unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der dafür geschuldeten Vergütung das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Arbeitsergebnisse zu dem in dem Angebot bestimmten Zweck zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist exklusiv, sofern es nicht standardisierte Elemente des Leistungsgegenstandes (Standardsoftware, sonstige bei Blum Design bereits vorhandene Elemente) handelt. Das Nutzungsrecht gilt ausdrücklich nur für die vertragsgegenständliche Nutzungsart. Sofern zum Beispiel Web-Design Leistungsgegenstand ist, erstreckt sich das Nutzungsrecht für die Arbeitsergebnisse (oder Teilen von diesen) allein auf die Nutzung als Webseite im Internet, nicht aber auch auf die Verwendung in Print-Form. Weitergehende Nutzungsrechte sind von der Vergütung nicht umfasst, es sei denn sie sind ausdrücklich vereinbart.

11.6 Das Nutzungsrecht umfasst nicht die Bearbeitung zu Zwecken der Aktualisierung. Jede weitere Bearbeitung ist – vorbehaltlich gesonderter Absprache – vielmehr nur mit schriftlicher (E-Mail genügt) vorheriger Einwilligung von Blum Design und grundsätzlich nur gegen Zahlung einer gesonderten angemessenen Vergütung zulässig.

11.7 Es ist dem/der Auftraggeber*in insbesondere ebenso untersagt, Dritten die Verwertung zu gestatten oder die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Rechte einzuräumen. Sofern es sich um ein mit dem/der Auftraggeber*in rechtlich verbundenes Unternehmen handelt, wird Blum Design der entsprechend notwendigen Einräumung/Übertragung von Nutzungsrechten nur aus wichtigem Grund widersprechen. Die Übertragung erfolgt in jedem Fall nur gegen Zahlung einer gesonderten angemessenen Vergütung.

11.8 Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen Nutzungs-oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird Blum Design diese insofern notwendigen Rechte und Zustimmungen im Namen und für Rechnung des/der Auftraggeber*in einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Schriftform (E-Mail genügt) vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des/der Auftraggeber*in.

12. Mängelansprüche/Haftung/ Verjährung

12.1 Für Mängel haftet Blum Design vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Blum Design haftet nicht für Verzögerungen, die sich daraus ergeben, dass der/die Auftraggeber*in eine ihm/ihr obliegende Mitwirkungspflicht schuldhaft verletzt hat.

12.3 Die Haftung für Mängelansprüche ist auf 12 Monate ab Abnahme, in anderen als Werkverträgen ab vollständiger Erbringung der Leistung begrenzt.

12.4 Die von dem/der Auftraggeber*in für eine Nacherfüllung zu setzende Nachfrist hat mindestens zwei Wochen zu betragen.

12.5 Im Übrigen haftet Blum Design nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der/die Auftraggeber*in regelmäßig vertrauen kann. In den vorgenannten Fällen beschränkt sich die Ersatzpflicht für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichterfüllungen von Erfüllungsgehilf*innen von Blum Design.

13. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte

13.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem/der Auftraggeber*in nur zu, wenn ihre/seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

13.2 Der/Die Auftraggeber*in kann Zurückbehaltungsrechte nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

13.3 Ist der/die Auftraggeber*in Kaufmann i.S.d. HGB, so steht Blum Design ein Zurückbehaltungsrecht an den überlassenen Unterlagen auch dann zu, wenn der/die Auftraggeber*in mit Zahlungen aus anderen Vertragsverhältnissen in nicht unerheblichem Umfang in Verzug ist.

14. Geheimhaltung

14.1 Die Vertragsparteien haben alle Unterlagen und Informationen, die sie bei und in Erfüllung des Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln.

14.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung eines Vertrages bestehen und ist bei zulässiger Weitergabe von Unterlagen und Informationen an Dritte auch diesen aufzuerlegen. Jede Vertragspartei wird den Abschluss derartiger Vereinbarungen der jeweils anderen Vertragspartei auf Verlangen nachweisen.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Hamburg, sofern es sich bei dem/der Auftraggeber*in um einen Kaufmann i.S.d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.